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| Erbschaftssteuerreform |
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| ©Picture Press/Tiedge |
BDI-Präsident Thumann hatte im Vorfeld mit Nachdruck Nachbesserungen bei der Besteuerung von Betriebsvermögen gefordert. „Die nun vereinbarten Nachbesserungen sind unverzichtbar, um eine Signalwirkung für den Mittelstand und den Standort Deutschland zu erzeugen“, kommentierte BDI-Präsident Thumann den Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer.
„Für die Optionslösung mussten allerdings Zugeständnisse in Kauf genommen werden. Damit wurden Abstriche gegenüber der ursprünglichen Zusage der Koalitionsvereinbarung gemacht“, erläuterte der BDI-Präsident.
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Das Verhandlungsergebnis vom 6. November 2008:
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