![]() |
| Häufig gestellte Fragen zur Forschungsprämie |
1. Wer ist antragsberechtigt?
2. Was ist ein prämienrelevanter FuE-Auftrag im Sinne der Forschungsprämie?
Forschung und Entwicklung umfasst die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie die Nutzung von wissenschaftlich-technischen Ergebnissen, um zu neuen oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu gelangen. Aufträge über die Erbringung von marktüblichen technischen Dienstleistungen, Konformitätsprüfungen mit üblichen Standards sowie Marktstudien können nicht berücksichtigt werden. Entwicklungsanteile von Fertigungsaufträgen sowie Leistungen , die wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren beinhalten, einschließlich der Entwicklung und Herstellung von Applikationssoftware sowie Änderungen und Anpassungen an Standard- und Systemsoftware, die den Stand der Technik nicht übertreffen, sind nicht prämienrelevant. Ausgeschlossen sind zudem FuE-Aufträge, für die eine öffentliche Kofinanzierung (auch nicht im Rahmen eines Unterauftrags) auf Auftragnehmer- bzw. Auftraggeberseite beantragt oder gewährt wurde und die bereits mit in anderen Fördermaßnahmen Voraussetzung für die Antragstellung bzw. Bewilligung öffentlicher Mittel waren. Weiterhin müssen (in Abgrenzung zu Kooperationsverträgen) ein Vertrag und ein entsprechend marktkonformes Angebot vorliegen.
3. Wer kann als FuE-Auftraggeber auftreten und muss dieser seinen Sitz in Deutschland haben?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit max. 1.000 Beschäftigten, die im Handelsregister eingetragen sind.
Keine der Hochschule oder Forschungseinrichtung wirtschaftlich nahe stehende natürliche oder juristische Person; darunter fallen insbesondere:
Der Unternehmenssitz ist nicht auf Deutschland beschränkt.
4. Wo bekomme ich die notwendigen Formulare und Hinweise zur Ankündigung eines Antrages auf Forschungsprämie sowie zur Antragstellung?
Unter dem Link: http://www.fz-juelich.de/ptj/forschungspraemie sind die relevanten Unterlagen und Informationen zu finden und stehen zum Download bereit.
5. Wie erfolgt die Ankündigung eines FuE-Auftrages?
Nach Kontrahierung eines FuE-Auftrages wird beim Projektträger Jülich das Formblatt „Ankündigung eines Antrages auf Forschungsprämie“ in Papierform oder via E-Mail eingereicht. Ankündigungen können auch noch für FuE-Aufträge vorgenommen werden, die frühestens am 01.09.2006 unterzeichnet wurden.
6. Ist im Rahmen der Ankündigung einer Forschungsprämie der FuE-Auftrag vorzulegen?
Der FuE-Auftrag wird zum Zeitpunkt der Ankündigung einer Forschungsprämie nicht benötigt. Bei späteren Einzelfallprüfungen zur Verwendung der Mittel kann eine Vorlage erforderlich werden.
7. Können mehrere Ankündigungen eines Antrages auf For-schungsprämie zu einem Antrag zusammengefasst werden?
Eine Bündelung mehrerer Ankündigungen zu einem Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung und Zahlung durch den Auftraggeber möglich.
8. Was wird unter einer Kalkulation zu marktkonformen Bedingungen verstanden?
Alle dem FuE-Auftrag entsprechenden Kostenbestandteile (wie Material, Fremdleistungen, Personal, Reisemittel, sonstige mittelbare und unmittelbare Vorhabenskosten, z. B. anteilige Kosten für die Nutzung von Instrumenten und Ausrüstungen) und eine angemessene Gewinnspanne sind zu berücksichtigen. Die Kalkulation sollte sich zudem in Einzel- und Gemeinkosten aufgliedern.
BMBF FAQ zur Forschungsprämie
Stand August 2007
9. Wie ermittelt man bei Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen als FuE-Auftraggeber die Beschäftigtenzahl für die Ankündigung einer Forschungsprämie?
Ist eine Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der FuE-Vertragsunterzeichnung juristisch selbständig (gemäß Handelsregistereintrag) wird deren Beschäftigtenzahl zu Grunde gelegt. Eine Niederlassung ist nicht juristisch selbständig, sodass hierbei die Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens maßgeblich ist.
10. Welche Unterlagen werden zur Antragstellung beim Projektträger Jülich benötigt?
Eine Antragstellung setzt voraus, dass beim Projektträger Jülich eine Ankündigung einer Forschungsprämie erfolgt ist. Dem Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) sind weiterhin beizufügen:
11. Kann die Laufzeit des Vorhabens verlängert werden bzw. ist es möglich, Mittel aufzustocken?
Es sind weder eine Vorhabensverlängerung über die maximale Laufzeit von 2 Jahren nach Bewilligung hinaus, noch eine Aufstockung der Mittel eines Vorhabens möglich. Nach Bewilligung eines Vorhabens begründen weitere Ankündigungen auf Forschungsprämie eine neue Antragstellung für ein neues, vom Erstantrag unabhängiges Vorhaben. Während des Bewilligungszeitraumes nicht verwendete Mittel sind unverzüglich zurück zu erstatten (s. BNBest-FP).
12. Wann erfolgt die Auszahlung der Mittel?
Mit Beginn der ersten Aktivität gemäß Anlage B des Antrags kann bei einjährigen Vorhaben in einer Summe die komplette Forschungsprämie ausgezahlt werden. Bei zweijährigen Vorhaben werden die Zahlungen auf die entsprechenden Haushaltsjahre verteilt.
| Ergänzende Hinweise zur Forschungsprämie |
Weitere Informaionen zur Forschungsprämie des BMBF erhalten Sie unter
oder
| Kontakt |
| Publikationen |
| BDI-Links |