Die Forschungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist eine der zentralen Aktivitäten der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ideen sollen in Deutschland nicht mehr nur entwickelt, sondern hier auch in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umgesetzt werden. Die Forschungsprämie ist daher als neues, technologieübergreifendes Instrument konzipiert.
Der Bundestag hat am 31. Januar 2007 die Forschungsprämie freigegeben. Ziel ist, in den Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen zusätzliche Potenziale für eine breite Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu mobilisieren. Der BDI hält dies für einen wichtigen Schritt für die Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft. Das neue Instrument wird sicher dazu führen, den Technologietransfer zu verbessern und die Innovationsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Die Forschungsprämie ist ein Instrument des
Höhe der Forschungsprämie
Die Forschungsprämie beträgt 25 % des Auftragsvolumens, mit einer Prämienuntergrenze von 2.500 Euro und einer Prämienobergrenze von 100.000 Euro pro FuE-Auftrag.
Voraussetzungen der Beantragung
Öffentliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen können eine Forschungsprämie beantragen. Die Forschungsprämie kann beantragt werden, wenn
- ein FuE-Auftrag mit einem Volumen von mindestens 10.000 € (ohne Umsatzsteuer) ab dem Stichtag 01.09.2006 kontrahiert wurde.
- der FuE-Auftrag für Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten durchgeführt und zu marktkonformen Bedingungen vergütet wurde.
- die Laufzeit des FuE-Auftrages zwei Jahre nicht überstieg.
- für den FuE-Auftrag sowohl auf Auftragnehmerseite als auch auf Auftraggeberseite keine öffentliche Förderung beantragt oder gewährt wurde.
- der FuE-Auftrag durch Personal der Hochschule/Forschungseinrichtung durchgeführt wurde.
Verwendung der Mittel
Die Forschungsprämie soll für neue, zusätzliche Vorhaben im Wissens- und Technologietransfer verwendet werden. Dazu gehören:
- die nachfrageorientierte Ausrichtung des Wissens- und Technologietransfers.
- Maßnahmen zur Verwertung von FuE-Ergebnissen.
- die Stärkung der anwendungsorientierten Kompetenzen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, besonders des wissenschaftlichen Nachwuchses.
- die Verbesserung des Managements bei Kooperationen mit der Wirtschaft, vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen.
- Die Forschungsprämie darf nicht für die Finanzierung von FuE-Aufträgen der Wirtschaft sowie für eigene wirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.
Die Forschungsprämie ist ein Instrument des BMBF, die Beantragung und Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich. Die Beantragung ist für die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen administrativ effizient mit folgenden Schritten gestaltet:
- Erstens
Hat eine Hochschule/ Forschungseinrichtung mit einem Unternehmen einen FuE-Auftrag vertraglich abgeschlossen, informiert sie den Projektträger Jülich (PtJ)
- Zweitens
Der Antrag auf eine Forschungsprämie ist innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung und Vergütung des FuE-Auftrages zu stellen. Eine Bündelung mehrerer Anträge ist möglich.
- Drittens
Nach der Bewilligung erfolgt die einmalige Auszahlung der Prämienmittel zu Beginn des jeweiligen Vorhabens. Bei Vorhaben, die länger als ein Jahr dauern, verteilt sich die Auszahlung auf den Bedarf der jeweiligen Haushaltsjahre. Die Forschungsprämie ist innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung zu verwenden.
Anträge können laufend bis zum 30.09.2009 gestellt werden.
Weitere Informationen zur Forschungsprämie finden Sie unter www.hightechstrategie.de/forschungspraemie.